Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsbedingungen

1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.2. Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. Bei den Angaben auf der Website www.platzvorglück.de handelt es sich nicht um verbindliche Angebote. Der Vermieter wird dem potentiellen Mieter auf Anfrage ein verbindliches Angebot unterbreiten.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

  1. Gegenstand des Vertrages

2.1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die in dem individuellen Angebot aufgeführten Möbel und Dekorationsartikel. Der Vermieter ist Eigentümer der Vermieteten Sachen.

2.2. Die Mietsachen werden dem Mieter für eine individuell vereinbarte Zeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zur Nutzung überlassen. Die Mietsachen dürfen nur zu gewöhnlichen Verwendung etwa auf Hochzeiten oder sonstigen Feierlichkeiten angemietet und als Sitzgelegenheit genutzt werden. Eine sonstige Nutzung ist nicht gestattet.

  1. Vertragsdauer

3.1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sie beginnt mit Übergabe der Mietsachen an den Mieter und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter.

3.2. Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit ist dem Mieter eine weitere Nutzung der Mietsachen nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

  1. Miete

4.1. Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Vermieters. Die in dem Angebot enthaltenen Preise schließen 19% Umsatzsteuer mit ein.

4.2. In der Miete ist nur die Überlassung der Mietsachen, nicht jedoch eine eventuelle Anlieferung oder Abholung der Mietsachen oder sonstige Leistungen (wie etwa Auf- und Abbau vor Ort) enthalten. Die Anlieferung oder Abholung der Mietsachen wird gegebenenfalls individuell vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Die Miete ist spätestens eine Woche vor Beginn der Mietdauer vollständig zu zahlen. Hierzu wird der Vermieter dem Mieter nach Vertragsabschluss eine Rechnung stellen. Die Zahlung kann per Überweisung oder Bar erfolgen. Bis zur vollständigen Zahlung der Miete und der in Ziffer 5 genannten Kaution ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe der Mietsachen an den Mieter zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).

  1. Kaution / Reinigungsgebühr / Schäden

5.1. Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall eine Kaution zur Versicherung der Mietsachen zu erheben. Die Höhe der Kaution wird im Einzelfall durch den Vermieter festgelegt und beträgt ca. 30% des Gesamtauftragswertes. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe der Mietsachen zu zahlen. Sie wird nach Ende der Mietzeit und vollständiger Rückgabe der unversehrten Mietsachen an den Mieter zurückerstattet.

5.2. Der Vermieter ist berechtigt, nach Rückgabe der Mietsachen eine gesonderte Reinigungsgebühr nachzuberechnen, wenn dies wegen einer besonders gravierenden Verschmutzung der Gegenstände, die über das gewöhnliche Maß hinausgeht, erforderlich ist. Hierzu kann der Vermieter dem Mieter bis zu 10,- €/Gegenstand berechnen.

5.3. Im Falle einer Beschädigung von vermieteten Stühlen kann platzvorglück einen pauschalen Schadensersatz von 40,- €/gemieteten Sache und im Falle der vollständigen Zerstörung oder des Verlusts von 90,- €/gemieteten Sache von dem Mieter verlangen. Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts eines vermieteten Sitzkissens oder Schutzhülle kann platzvorglück einen pauschalen Schadensersatz von 20,- €/Gegenstand verlangen. Der Mieter haftet auch für Beschädigungen durch Dritte. Die Geltendmachung weiter gehender Schäden bleibt hiervon unberührt.

  1. Mängel der Mietsachen

6.1. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietsachen kann der Mieter zunächst Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Hierzu hat er den Vermieter unverzüglich aufzufordern. Insoweit eine Nachbesserung oder Nachlieferung nicht gelingt, ist der Mieter zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Sind die Mietsachen nur teilweise mangelhaft, rechtfertigt dies einen vollständigen Rücktritt nur, wenn dem Mieter ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Dies ist in der Regel bei einem Anteil mangelhafter Mietsachen von weniger als 15 % nicht der Fall.

6.2. Der Mieter hat die Mietsachen nach Erhalt unverzüglich auf erkennbare Mängel hin zu untersuchen und dem Vermieter vorhandene Mängel unverzüglich zu melden. Anderenfalls stehen dem Mieter die die unter Ziffer 5.1 genannten Rechte nicht zu.

6.3. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder dass es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

6.4. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

  1. Zahlungsbedingungen

7.1 Das sich aus dem individuellen Angebot ergebende Entgelt ist im Falle eines Vertragsschlusses sofort fällig und im Voraus zu entrichten. Zurückbehaltungsrechte des Mieters bestehen nicht.

7.2. Der Mieter kann gegen den Mietanspruch nur mit einem unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder einem Anspruch aufrechnen, der ihm aus dem geschlossenen Mietvertrag zusteht.

7.3. Platzvorglück ist berechtigt, Mehrkosten oder Aufwendungen, die durch nachträglich geäußerte Wünsche des Mieters entstehen, gesondert in Rechnung zu stellen.

7.4. Auslandszahlungen sollen durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erfolgen. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von 15,- € belastet werden.

  1. Lieferung/ Abholung

8.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Mietgegenstände bei platzvorglück auf eigene Kosten an dem in dem individuellen Angebot mitgeteilten Ort abzuholen.

8.2. Eine Anlieferung der Mietgegenstände erfolgt nur bei individueller und ausdrücklicher Vereinbarung und wird gesondert in Rechnung gestellt. Auch im Falle einer vereinbarten Anlieferung, beinhaltet diese nicht den Auf- und/oder Abbau der Mietgegenstände am Einsatzort. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beinhaltet die Anlieferung nur den Transport der Mietsachen mit einem Kraftfahrzeug und das Ausladen der Mietgegenstände unmittelbar an dem Kraftfahrzeug. Das weitere Verbringen der Mietsachen in einzelne Räumlichkeiten oder in Bereiche, die mit dem Kraftfahrzeug nicht erreichbar sind, ist nicht in der Anlieferung enthalten. Sollte sich der jeweilige platzvorglück-Mitarbeiter bei einer Anlieferung bereit erklären weitere Leistungen der vorgenannten Art zu erbringen, so kann Festtagsverleih hierfür eine zusätzliche Vergütung von 20,- € pro Stunde und Mitarbeiter verlangen.

8.3 Die angemieteten Stühle sind bei Anlieferung oder Abholung in Schutzhüllen verpackt. Der Mieter hat die Schutzhüllen vor der Rückgabe der Stühle wieder anzubringen und die Stühle so zu stapeln, wie dies bei Anlieferung oder Abholung der Stühle der Fall war. Im Falle der Anlieferung der Stühle oder sonstigen Mietsachen hat der Mieter diese nach Ende der Mietzeit zum Vereinbarten Abholtermin an derselben Stelle bereit zu halten, an der auch die Anlieferung erfolgte. Sollte der Mieter dies nicht einhalten, so ist platzvorglück berechtigt, für die hierdurch erforderlich werdenden zusätzlichen Arbeiten eine Vergütung von 20,- € pro Stunde und Mitarbeiter zu verlangen.

8.4 Die Prüfung der Vollständigkeit und die Prüfung von Schäden an den Mietgegenständen erfolgt nach der Rückgabe erst im Lager von platzvorglück. Sollte aufgrund der Unvollständigkeit der Mietsachen eine Abholung zurückgebliebener Mietsachen beim Mieter erforderlich werden, so ist platzvorglück berechtigt hierfür 20,- € pro Stunde und Mitarbeiter sowie die weiteren Kosten des Transports gesondert in Rechnung zu stellen.

8.5 Es obliegt dem Mieter, die Vollständigkeit und den vertragsgemäßen Zustand der Mietgegenstände unverzüglich bei Übergabe der Mietgegenstände zu überprüfen und bestehende Mängel zu rügen. Erfolgt keine Rüge, so bestätigt der Mieter hiermit den vollständigen und einwandfreien Zustand der Mietsachen und kann keine Mängelrechte mehr geltend machen.

8.6. Im Falle der Anlieferung der Mietgegenstände durch einen Dritten findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.

  1. Sorgfaltspflicht des Mieters

9.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln. Angemietete Stühle dürfen mit nicht mehr als 100 kg belastet werden. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die angemieteten Stühle nur für den Gebrauch in geschlossenen Räumlichkeiten vorgesehen. Dekoration oder Werbematerial darf an vermieteten Stühlen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch platzvorglück angebracht werden.

9.2 Sollte der Mieter die Mietgegenstände im Falle einer längeren Mietdauer lagern, so hat dies in geschlossenen und trockenen Räumlichkeiten und im Falle vermieteter Stühle unter Verwendung der Schutzhüllen zu erfolgen.

9.3 Ein Verlust oder eine Beschädigung einzelner Mietgegenstände ist platzvorglück umgehend anzuzeigen.

9.4 Dem Mieter ist bewusst, dass die Mietgegenstände zur mehrfachen Nutzung und Vermietung bestimmt sind und daher Gebrauchsspuren aufweisen können. Übliche Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9.5. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf ihre Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit hin zu untersuchen. Mit der Rügelosen Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter deren Vertragsgemäßheit.

  1. Verspätete Rückgabe

Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände verspätet, so steht platzvorglück für den Zeitraum der Verspätung eine Entschädigung zu, die im individuellen Angebot für denselben Zeitraum als Miete vorgesehen ist.

  1. Widerrufsbelehrung

11.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder per Post) gegenüber platzvorglück (hi@platzvorglück.de) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung dieser Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf hat zu erfolgen

11.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Festtagsverleih mit deren Empfang.

  1. Schlussbestimmung

12.1 Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag der Gerichtsstand Wuppertal gegeben.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages einschließlich dieser AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.